Grillplatz Karte

Geprüft am 06. September 2026

Grillen im öffentlichen Raum: Regeln, Ausrüstung, Rücksicht

Wo öffentliches Grillen erlaubt ist, welcher Grill in einer Grillzone zulässig ist, wie Kohle sicher entsorgt wird und was bei Trockenheit gilt.

Von Grillplatz Karte Redaktion · Prüfung: Automatischer Abgleich mit OpenStreetMap, zuletzt beim Aufbau des Datensatzes

Erlaubt ist nur, was ausgewiesen ist

In Parks und Grünanlagen gilt in den meisten Städten ein grundsätzliches Grillverbot, von dem einzelne Zonen ausgenommen sind. Diese Zonen sind beschildert und in kommunalen Verzeichnissen geführt – nur solche Orte tragen hier das Merkmal „Grillen erlaubt“.

An Flussufern kommen Naturschutz- und Hochwasserregeln dazu. Ein schöner Kiesplatz ohne Schild ist deshalb kein Grillplatz, sondern meist ein Bereich, in dem Grillen ausdrücklich untersagt ist.

Grill, Kohle, Löschwasser

In offenen Grillzonen ist in der Regel nur ein Grill mit Standfüßen zulässig – Einweggrills direkt auf der Wiese hinterlassen Brandnarben und sind vielerorts verboten. Grillhütten haben dagegen eine feste, gemauerte Feuerstelle.

Kohle bleibt stundenlang heiß. Sie gehört in die dafür vorgesehenen Behälter, nie in normale Mülleimer oder ins Gebüsch. Wer Wasser zum Ablöschen mitnimmt, spart sich das Warten und die Gefahr.

Trockenheit, Andrang und Rücksicht

Bei Waldbrandgefahrenstufe kann eine ausgewiesene Grillstelle kurzfristig gesperrt sein. Aushänge und Warnhinweise haben immer Vorrang vor jeder Karte, auch vor dieser.

An heißen Wochenenden sind Grillzonen früh belegt. Die Rückmeldungen zur Belegung auf den Standortseiten geben eine grobe Orientierung – und wer den Platz sauberer hinterlässt, als er ihn vorgefunden hat, sorgt dafür, dass die Zone offen bleibt.